bAV Informationspflichten
Diese Informationspflichten haben Arbeitgeber

Markus Riedel
Experte bAV
- Juli 22, 2025
Inhaltsverzeichnis
Das wichtigste in Kürze
- Verantwortung klären: Je nach Durchführungsweg liegen Informationspflichten beim Arbeitgeber oder dem externen Versorgungsträger.
- Pflicht beachten: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Auskunft - besonders bei Eintritt, Ausscheiden und auf Anfrage.
- Rechtliche Absicherung: Schriftliche Informationen, klare Kommunikation und ggf. externe Beratung schützen vor Haftungsrisiken.
Video-Zusammenfassung
Du hast nur 90 Sekunden? Hier ist die Zusammenfassung unseres Experten Markus.
Informationspflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber unterliegt ihr in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verschiedenen Informationspflichten. Diese hängen stark davon ab, wie die bAV in eurem Unternehmen durchgeführt wird – intern oder über einen externen Versorgungsträger. Je nach Modell seid ihr direkt oder nur indirekt zur Informationsweitergabe verpflichtet.
Fokus Direktversicherung
Führt ihr die bAV über einen externen Anbieter wie eine Direktversicherung durch, übernimmt der Versorgungsträger in der Regel die Informationspflichten. Dennoch bleibt es eure Verantwortung sicherzustellen, dass diese Informationen vollständig, verständlich und rechtzeitig an die Mitarbeiter:innen übermittelt werden.
Mitarbeiter:innen haben Anspruch
Unabhängig von eurem bAV-Modell haben die Mitarbeiter:innen Anspruch auf Auskunft zu vier wesentlichen Punkten:
Ob und wie eine Anwartschaft erworben wird?
Wie hoch der Rentenanspruch bei Renteneintritt ist?
Welche Auswirkungen ein Arbeitgeberwechsel hat?
Wie sich die Anwartschaft nach Ausscheiden entwickelt?
Diese Informationen sollten proaktiv in Textform bereitgestellt werden – nicht mündlich oder als einfache Notiz.
Besser proaktiv als reaktiv
Gesetzlich besteht die Informationspflicht grundsätzlich erst auf Anfrage der Mitarbeiter:innen. Dennoch empfiehlt es sich, die Informationen proaktiv bereitzustellen, um Nachfragen, Unsicherheiten und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir als Versicherungsmakler unterstützen euch im Rahmen unserer Dienstleistung.
Versicherungsmakler unterstützt
Ein spezialisierter Versicherungsmakler wie FINABRO kann bei der Erfüllung der Informationspflichten wesentlich unterstützen. Sowohl durch die Bereitstellung von richtigen Informationen als auch bei der Verbreitung der Informationen im Unternehmen.
Informationspflicht beim Einstieg
Liegt ein bAV-Angebot vor, entstehen Informationspflichten – insbesondere beim Eintritt neuer Mitarbeiter:innen. Ihr müsst schriftlich und nachvollziehbar über folgende Punkte informieren:
Welches bAV-Modell ihr anbietet?
Welcher Versorgungsträger eingesetzt wird?
Wie hoch euer Arbeitgeberzuschuss ausfällt?
Wer für Rückfragen im Unternehmen zuständig ist?
Diese Informationen müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden – idealerweise im Rahmen des Onboardings.
Informationspflicht beim Austritt
Auch beim Austritt aus dem Unternehmen trifft euch als Arbeitgeber eine Informationspflicht. Ihr müsst den Versorgungsträger darüber informieren, dass der/die Mitarbeiter:in das Unternehmen verlässt. Zudem seid ihr verpflichtet, dem/der Mitarbeiter:in schriftlich mitzuteilen, welche Anwartschaften während der Beschäftigung aufgebaut wurden.
Diese Informationspflicht gilt für alle Formen des Ausscheidens – ob Kündigung, Renteneintritt oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses.
Jetzt Beratung sichern!
Vermeidet Unsicherheiten bei der bAV-Umsetzung und lasst euch individuell beraten. Gemeinsam analysieren wir eure aktuelle Situation und zeigen auf, wie ihr eure Arbeitgeberpflichten effizient und rechtssicher erfüllen könnt – inklusive rechtlicher Vorgaben, Zuschussregelung und Kommunikation.
Rechtliche Konsequenzen vermeiden
Versäumt ihr eure Pflichten, kann das rechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umsetzung der bAV und die dazugehörige Information. Kommt ihr diesen Pflichten nicht oder nur unvollständig nach, drohen Schadenersatzforderungen. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig und zeigt, dass Fehler in der bAV-Verwaltung zu erheblichen Nachteilen für Arbeitgeber führen können.
Arbeitgeber proaktiv gefordert
Auch wenn keine aktive Einführungspflicht besteht, empfiehlt es sich für euch als Arbeitgeber, die Initiative zu ergreifen. Eine strukturierte bAV-Lösung steigert nicht nur eure Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte, sondern schafft auch Rechtssicherheit und Vertrauen. Je früher ihr klare Strukturen schafft, desto einfacher lassen sich spätere Konflikte vermeiden.
Mitarbeitende entscheiden selbst
Für eure Mitarbeiter:innen besteht keine Pflicht zur Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge. Sie müssen lediglich entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten – und wenn ja, in welchem Umfang. Diese Entscheidung ist langfristig und sollte gut informiert getroffen werden.
Viele Mitarbeiter:innen stellen sich dabei wichtige Fragen:
Lohnt sich die bAV bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel?
Ist die Rendite ausreichend, um einen echten Mehrwert zu erzielen?
Wie sicher ist die zugesagte Leistung?
Welche Kosten entstehen und wie wirken sie sich auf das Guthaben aus?
Fazit
Damit eure Mitarbeiter:innen fundierte Entscheidungen treffen können, ist es entscheidend, dass ihr als Arbeitgeber klare, verständliche und vollständige Informationen zur Verfügung stellen. Besonders hilfreich ist es, wenn ihr einen kompetenten Ansprechpartner oder einen externen Berater nennen könnt, der bei individuellen Fragen zur Verfügung steht.
Eine transparente und kontinuierliche Kommunikation zur bAV stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Rückfragen und Missverständnisse im Alltag.
Die 3 wichtigsten nächsten Schritte
1. bAV-Status prüfen:
Überprüft, ob in eurem Unternehmen eine bAV vorhanden ist, welcher Durchführungsweg genutzt wird und welche Informationspflichten daraus resultieren.
2. Dokumentation aktualisieren:
Passt die Informationsmaterialien zur bAV an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an.
3. Beratung einholen:
Lasst euch durch einen spezialisierten Partner oder rechtlichen Berater unterstützen, um Pflichten korrekt umzusetzen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Das sagen unsere Kund:innen



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Weitere Informationen
Pflichtzuschuss
Wenn euer Unternehmen nicht tarifgebunden ist, seid ihr grundsätzlich verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten – und zwar immer dann, wenn ihr durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Verpflichtung gilt für versicherungsförmige Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Besteht hingegen ein Tarifvertrag, können dort abweichende Regelungen zur Zuschusspflicht getroffen sein.
bAV Pflichten
Gibt es nun eine generelle Pflicht zur BAV oder nicht? Lass uns erklären:
Für euch als Arbeitgeber besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) von euch aus einzuführen. Solange kein:e Mitarbeiter:in aktiv danach fragt, könnt ihr als Arbeitgeber zunächst abwarten. Dennoch ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen – auch im Sinne der Arbeitgeberattraktivität.
AG-Zuschuss
Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist Pflicht: Wenn eure Mitarbeiter:innen durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen, müsst ihr seit Januar 2022 mindestens 15 % Zuschuss zahlen. Das Gute: Die Ersparnis deckt den Zuschuss meist komplett ab, und viele Unternehmen erhöhen ihn als attraktives Benefit sogar auf 30 % oder mehr. Entweder individuell genau abgerechnet oder pauschal 15 % – beides einfach umzusetzen. Mit unserem kostenlosen Rechner seht ihr sofort, was euch die bAV wirklich kostet.