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Arbeitgeberzuschuss bAV 2025

So viel musst du als Arbeitgeber zahlen

Inhaltsverzeichnis

Das wichtigste in Kürze:

Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Du hast nur 90 Sekunden? Hier ist die Zusammenfassung unseres Experten Markus.

Hintergrund zur Pflicht

Seit dem 1. Januar 2019 bist du als Arbeitgeber per Gesetz (sog. BRSG) verpflichtet einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen. Das gilt immer dann, wenn die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond stattfindet (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Eine Entgeltumwandlung anbieten ist dabei ebenso Pflicht per Gesetz (BetrAVG).
Abweichen kannst du davon nur wenn bei dir im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.

Zuschuss im Detail

Deine Mitarbeitenden nehmen an der Entgeltumwandlung teil? Und sparen dabei Beiträge zur Sozialversicherung? Dann sparst du als Arbeitgeber ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung und musst diese Ersparnis an die Mitarbeitenden weitergeben. Das kannst du auf den Cent genau machen. Wir nennen das „spitze Abrechnung“.

Aber Vorsicht! Durch Veränderungen im Gehalt der Mitarbeitenden kann sich dann auch der Zuschuss in seiner Höhe ändern.
Falls du das nicht möchtest, kannst du dich dafür entscheiden einfach pauschal 15% Zuschuss an alle Mitarbeitenden zu zahlen. Unabhängig davon wie viel du sparst.

Umgekehrt gilt natürlich, dass du keinen Zuschuss zahlen musst, wenn du keine Sozialversicherung sparst. Das passiert z.B. bei Mitarbeitenden mit Gehältern über den Beitragsbemessungsgrenzen (in 2025 sind es 8.050 € monatlich) oder wenn Mitarbeitende privat krankenversichert sind.

Du musst den Zuschuss auch nur bis zu einer Entgeltumwandlung von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze (in 2025 sind es 322 € monatlich) bezahlen.

Soweit einmal die Pflicht und das Minimum. Kommen wir zur Kür und dem Maximum.
Du kannst als Arbeitgeber entscheiden mehr als nur die Pflicht zu bezahlen. Das lohnt sich in der Regel auch weil es ein sehr günstiges Benefit an die Mitarbeitenden ist. Deiner Kreativität sind dabei keine Grenzen. Du kannst den Zuschuss auf einen anderen Prozentsatz anheben. Oder auch einen festen Zuschuss zahlen.
Beachte beim festen Zuschuss jedoch, dass immer mindestens die 15% erreicht werden müssen!

Damit nun kein Chaos entsteht und jeder einen individuellen Zuschuss bekommt, kannst du den Zuschuss einheitlich gestalten.

FINABRO Praxis Tipp

Gleicher Zuschuss für alle!

Bezahl einfach für alle denselben Zuschuss. Das spart nicht nur Aufwand bei der Verwaltung, sondern reduziert auch Fehler. Du kannst dabei selbst festlegen, wie hoch der Zuschuss sein soll. Vom Minimum mit 15% kannst du einfach auf 20%, 30% oder 50% upgraden oder auch bis 100% bezahlen. The sky is the limit…

Beispielrechnung

Dein Mitarbeiter wandelt monatlich 100 € seines Bruttogehalts in eine Direktversicherung um. Du sparst ca. 20 € an Sozialversicherungsbeiträgen.
Nun bist du verpflichtet, mindestens 15 € (15 %) zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die bAV einzuzahlen.

Der Gesamtbeitrag für den Mitarbeiter und seine Altersvorsorge beträgt somit 115 € monatlich und du
sparst grob 5€ monatlich.

Zusammenfassung:

– 50 € netto Belastung für den Arbeitnehmenden

– 115 € Sparbeitrag für die Altersvorsorge

– 5 € Ersparnis für dich als Arbeitgeber

Arbeitgeberzuschuss bAV: rechne es selbst aus

Mit unserem kostenfreien Rechner kannst du die Kosten für den Zuschuss selber berechnen

Umsetzung

Sobald du dich entschieden hast wie hoch dein Zuschuss sein wird, solltest du alle Mitarbeitenden über deinen Zuschuss informieren. Das geht am besten mit einer verbindlichen Regelung.

Du hast dabei 2 Möglichkeiten:

– einzelvertraglich mit jedem Mitarbeitenden
– kollektiv für alle Mitarbeitenden

Wir empfehlen dir eine kollektive Lösung. Damit vermeidest du eine mögliche Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden und schaffst einen klaren und stabilen Rahmen an dem sich alle orientieren können.

Solche kollektiven Lösungen sind dann eine Versorgungsordung oder eine Betriebsvereinbarung. Je nachdem ob du im Unternehmen einen Betriebsrat hast oder nicht.

FINABO Praxis Tipp

Immer Versorgungsordnung aufsetzen!

Damit keine Unklarheiten darüber bestehen, wer worauf Anspruch hat, empfehlen wir eine schriftliche Regelung – je nach Unternehmen in Form einer Versorgungsordnung oder einer Betriebsvereinbarung. Am besten von einem Fachanwalt - kostet nicht die Welt. Wir helfen dir mit einem passenden Partner.

Steuer und Sozialversicherung

Sowohl die Entgeltumwandlung als auch der Arbeitgeberzuschuss sind bis zu 8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) Rentenversicherung West steuerfrei, aktuell in 2025 also bis zu 7.248 € jährlich.

Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis 4 % der BBG, also aktuell in 2025 bis 3.624 € jährlich. Der  Arbeitgeberzuschuss wird dabei nicht zusätzlich, sondern innerhalb dieses Rahmens berücksichtigt.

Fazit

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ist eine gesetzlich verankerte Maßnahme zur Stärkung der Altersvorsorge.
Du bist gut beraten, die Umsetzung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch strategisch klug zu gestalten – insbesondere im Hinblick auf Mitarbeiterbindung, HR-Prozesse und Lohnabrechnung.
FINABRO berät dich dazu kompetent und übernimmt die Kommunikation mit den Mitarbeitenden.

Next steps

Die 3 wichtigsten nächsten Schritte

Schritt 1

Prüfe alle bestehenden Verträge auf einen ordentlichen Zuschuss und lege klare Regeln für die Zukunft fest.

Schritt 2

Kommuniziere transparent und regelmäßig mit den Mitarbeitenden.

Schritt 3

Dokumentiere sauber in den Lohnunterlagen und überwache den Prozess.

Schritt 1

Prüfen Sie alle bestehenden Verträge auf einen ordentlichen Zuschuss und legen Sie klare Regeln für die Zukunft fest.

Schritt 2

Kommunizieren Sie transparent mit den Mitarbeitenden.

Das sagen unsere Kund:innen

Julia Felsenheimer
Julia FelsenheimerSr. People Ops Managerin bei Kapten und Son
Das Projekt läuft wirklich gut - FINABRO hat in ein paar Tagen mehr erreicht, als der vorherige Berater in einem Jahr.
Michaela de Martin
Michaela de MartinHR Generalistin bei Erste Hausverwaltung
Die Zusammenarbeit mit FINABRO ist nicht nur professionell und zuverlässig, sondern auch menschlich sehr angenehm – mit Expertise und Engagement ist die bAV für uns und unsere Mitarbeitenden leicht verständlich und zugänglich.
Andreas Zimmermann
Andreas ZimmermannPersonalleiter bei MoschMosch
Es war ein Glücksfall, dass wir FINABRO begegnet sind. Das Projekt mit ihnen war sehr smart und hat in der Umsetzung für uns sehr gut funktioniert.
Maria D.
Die Beratung und der Abschluss bei FINABRO waren easy und sehr unkompliziert.
Andre W.
Ich hatte schon länger darüber nachgedacht, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern, weil mich mein persönlicher Finanzberater darauf hingewiesen hat. Als ich ihm die Aufstellung von FINABRO gezeigt habe, meinte er, es ist phantastisch und ich solle es auf jeden Fall machen. Allein schon die Boni über den Arbeitgeber sind laut ihm sehr gut.

Die Umsetzung der bAV ist einfach mit dem richtigen Partner an der Seite.

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